Ein 4 Wochen Kündigungsfrist Rechner ermittelt den letzten gültigen Tag Ihres Vertragsverhältnisses auf Basis von § 622 Abs. 1 BGB, der die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer auf 4 Wochen zum 15. oder Monatsende festlegt. Diese 28 Tage sind kein Kalendermonat. Wer das verwechselt, kündigt zu spät und zahlt einen Monat mehr. Tarifverträge wie der TVöD können abweichende Fristen vorschreiben, etwa 6 Wochen zum Quartalsende. Wer die Frist kennt, spart bares Geld.
Wie definiert sich die 4 Wochen Kündigungsfrist?
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Das bedeutet: Die Kündigung muss spätestens 28 Tage vor dem nächsten zulässigen Kündigungstermin beim Arbeitgeber eingegangen sein. Nicht abgeschickt. Eingegangen.
Der Unterschied zwischen 4 Wochen und einem Kalendermonat klingt klein, ist aber rechtlich entscheidend:
- 4 Wochen entsprechen immer exakt 28 Tagen, unabhängig vom Monat.
- 1 Kalendermonat umfasst je nach Monat 28 bis 31 Tage und endet immer am letzten Tag des Folgemonats.
- Zulässige Kündigungstermine bei der 4-Wochen-Frist sind ausschließlich der 15. und der letzte Tag des Monats.
- Verlängerte Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten nur für den Arbeitgeber, nicht für den Arbeitnehmer.
- Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten und haben dann Vorrang vor dem Gesetz.
Längere gesetzliche Kündigungsfristen gelten ausschließlich für Arbeitgeber, nicht für Arbeitnehmer. Ein Arbeitnehmer darf grundsätzlich immer mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen, sofern sein Vertrag nichts anderes regelt. Das ist ein häufig missverstandener Punkt.
Während der Probezeit gilt eine andere Regel. Die Probezeit dauert maximal 6 Monate, und in diesem Zeitraum beträgt die Kündigungsfrist nur 2 Wochen. Außerdem ist die Kündigung in der Probezeit zu jedem beliebigen Tag möglich, nicht nur zum 15. oder Monatsende. Das gibt deutlich mehr Flexibilität.

Im öffentlichen Dienst gelten nach der Probezeit oft längere Fristen. Der TVöD schreibt 6 Wochen zum Quartalsende vor, also zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet und mit der Standardfrist von 4 Wochen rechnet, liegt schlicht falsch.
Was braucht man für einen Kündigungsfrist-Rechner?
Ein Fristenrechner liefert nur dann ein korrektes Ergebnis, wenn die Eingaben stimmen. Wer falsche Daten eingibt, bekommt ein falsches Datum. Folgende Angaben sind nötig:
- Zugangsdatum der Kündigung: Das ist der Tag, an dem das Kündigungsschreiben beim Arbeitgeber tatsächlich eingeht. Nicht das Datum auf dem Brief, nicht der Poststempel.
- Betriebszugehörigkeit: Für Arbeitnehmer bleibt die Frist bei 4 Wochen, solange keine abweichende Vertragsregelung gilt. Bei Arbeitgebern verlängert sich die Frist je nach Betriebszugehörigkeit.
- Probezeitstatus: Wer sich noch in der Probezeit befindet, kündigt mit 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag.
- Vertragsart: Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Mobilfunkvertrag oder Abonnement. Jede Vertragsart kann eigene Fristen haben.
- Tarifvertragliche Regelungen: Gilt ein Tarifvertrag wie der TVöD, muss dieser vorrangig geprüft werden.
Profi-Tipp: Schauen Sie vor der Eingabe in den Rechner immer zuerst in Ihren Vertrag. Steht dort eine abweichende Frist, gilt diese. Erst wenn der Vertrag schweigt, greift § 622 BGB.
Der Unterschied zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfrist wird oft übersehen. Verlängerungen nach Betriebszugehörigkeit betreffen nur Arbeitgeberfristen. Ein Arbeitnehmer mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit kündigt trotzdem mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Sein Arbeitgeber hingegen müsste ihm mit 4 Monaten zum Monatsende kündigen.
Schritt für Schritt: So berechnen Sie den letzten Vertragstag
Die Berechnung folgt einer klaren Logik. Wer sie einmal verstanden hat, braucht keinen Rechner mehr für einfache Fälle.
- Zugangsdatum festlegen: Bestimmen Sie, wann das Schreiben beim Empfänger eingeht. Planen Sie mindestens 2 Werktage für den Postweg ein.
- 28 Tage addieren: Zählen Sie vom Zugangsdatum exakt 28 Tage vorwärts.
- Nächsten Kündigungstermin prüfen: Der Vertrag endet zum nächsten 15. oder Monatsende, der nach Ablauf der 28 Tage liegt.
- Tarifvertrag prüfen: Gilt ein Tarifvertrag, ersetzen Sie Schritt 2 und 3 durch die dort genannte Frist und den dort genannten Stichtag.
- Nachweis sichern: Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie sie persönlich gegen Empfangsbestätigung.
Ein konkretes Beispiel macht das greifbar:
| Szenario | Zugangsdatum | Fristende (28 Tage) | Kündigungstermin |
|---|---|---|---|
| Standardfall (§ 622 BGB) | 1. März 2026 | 29. März 2026 | 15. April 2026 |
| Zugangsdatum knapp vor dem 15. | 14. März 2026 | 11. April 2026 | 30. April 2026 |
| TVöD, 6 Wochen zum Quartalsende | 1. März 2026 | 12. April 2026 | 30. Juni 2026 |
| Probezeit, 2 Wochen | 1. März 2026 | 15. März 2026 | 15. März 2026 |

Die Tabelle zeigt: Ein Zugangsdatum, das nur einen Tag zu spät liegt, kann den Kündigungstermin um einen halben Monat verschieben. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit dem Absendedatum. Das ist der entscheidende Punkt.
Was passiert, wenn der Vertrag eine abweichende Frist enthält? Dann gilt die vertragliche Regelung, solange sie nicht unter der gesetzlichen Mindestfrist liegt. Eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende im Vertrag ist wirksam. Eine Frist von 1 Woche wäre es nicht, weil sie die gesetzliche Mindestfrist unterschreitet.
Beim Kündigungsschreiben Muster sollte das gewünschte Vertragsende immer explizit genannt werden. So vermeiden Sie Missverständnisse über den Kündigungstermin.
Welche Fehler passieren bei der Fristberechnung am häufigsten?
Der häufigste Fehler ist nicht die Fristdauer selbst, sondern die Kombination aus Wochenfrist und Stichtag, die zusammen richtig geprüft werden muss. Wer nur die 28 Tage zählt, aber den nächsten zulässigen Kündigungstermin vergisst, landet beim falschen Datum.
Die häufigsten Fehler im Überblick:
- 4 Wochen mit 1 Monat verwechseln: Ein Monat kann 28 bis 31 Tage haben, während 4 Wochen immer exakt 28 Tage sind. Wer einen Monat rechnet, kündigt im Februar zu früh und im März zu spät.
- Poststempel statt Zugang: Maßgeblich ist immer der tatsächliche Eingang beim Arbeitgeber, nicht das Datum auf dem Briefumschlag. Ein Brief, der am Freitag abends eingeworfen wird, geht erst am Montag ein.
- Kündigungstermin ignorieren: Die Frist endet nicht automatisch am 28. Tag. Sie endet zum nächsten zulässigen Stichtag nach Ablauf der 28 Tage.
- Tarifvertrag übersehen: Wer im öffentlichen Dienst arbeitet und mit 4 Wochen kündigt, hat möglicherweise eine unwirksame Kündigung abgegeben. Tarifverträge haben Vorrang und können längere Fristen vorschreiben.
- Kein Nachweis des Zugangs: Wer keine Empfangsbestätigung hat, kann im Streitfall nicht beweisen, wann die Kündigung eingegangen ist.
Profi-Tipp: Versenden Sie Kündigungsschreiben immer per Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein ist Ihr Nachweis für das Zugangsdatum. Digitale Verfahren ohne schriftliche Unterschrift sind meist unwirksam, daher sollte die Kündigung immer schriftlich erfolgen.
Rechtsanwälte empfehlen, vor dem Versand immer die tarifvertraglichen Abweichungen zu prüfen. Eine falsch berechnete Frist kann dazu führen, dass die Kündigung erst zum nächsten möglichen Termin wirksam wird. Das kostet im schlimmsten Fall mehrere Monate Gehalt oder Vertragsgebühren.
Wer bei Abonnements kündigt, etwa bei einem Zeitungsabo, sollte beachten, dass dort oft andere Fristen gelten als im Arbeitsrecht. Viele Aboverträge haben eigene Kündigungsfristen, die im Vertrag oder in den AGB stehen.
Wichtige Erkenntnisse
Die korrekte Berechnung der 4 Wochen Kündigungsfrist erfordert drei Dinge: das genaue Zugangsdatum, den richtigen Kündigungstermin und die Kenntnis etwaiger Tarifvertragsregelungen.
| Thema | Details |
|---|---|
| Gesetzliche Grundfrist | 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB für Arbeitnehmer |
| Zugang entscheidet | Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Eingang beim Empfänger, nicht mit dem Absendedatum |
| Probezeit | Kündigung mit 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag möglich, ohne Bindung an Stichtage |
| Tarifvertrag prüfen | TVöD und andere Tarifverträge können längere Fristen wie 6 Wochen zum Quartalsende vorschreiben |
| Nachweis sichern | Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung schützt vor Streit |
Was ich nach Jahren mit Kündigungsfristen gelernt habe
Die meisten Menschen unterschätzen, wie viel Geld eine falsch berechnete Kündigungsfrist kostet. Ich habe Fälle gesehen, in denen jemand einen Monat zu spät gekündigt hat und dadurch 80 € oder mehr unnötig gezahlt hat. Nur weil er 4 Wochen mit einem Monat verwechselt hat.
Was mich wirklich überrascht hat: Der Fehler passiert nicht bei komplexen Tarifverträgen. Er passiert bei der simpelsten aller Fristen. Vier Wochen. Achtundzwanzig Tage. Und trotzdem rechnen viele mit 30 oder 31 Tagen, weil sie an den Kalendermonat denken.
Mein ehrlicher Rat: Nutzen Sie einen Rechner für die erste Orientierung, aber prüfen Sie das Ergebnis immer gegen Ihren Vertrag. Ein Rechner kennt Ihren Tarifvertrag nicht. Er weiß nicht, ob Ihr Arbeitgeber eine abweichende Frist vereinbart hat. Das müssen Sie selbst prüfen.
Und noch etwas, das ich immer wieder betone: Dokumentieren Sie alles. Der Rückschein des Einschreibens ist kein bürokratischer Aufwand. Er ist Ihr einziger Beweis, wenn der Arbeitgeber behauptet, die Kündigung sei nie angekommen. Wer diesen Nachweis nicht hat, steht im Streitfall schlecht da.
Wer bei Abonnements kündigt, hat es oft einfacher. Dort gibt es spezialisierte Dienste, die das Schreiben generieren und den Versand übernehmen. Das spart Zeit und eliminiert das Risiko, die falsche Adresse zu verwenden.
— Okan
Fristgerecht kündigen mit Aboausstieg
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Wer seinen Arbeitsvertrag kündigen möchte, findet dort passende Vorlagen mit korrekten Fristen. Für alle anderen Vertragsarten bietet der Ratgeber zur Vertragskündigung eine Übersicht mit Fristen, Mustern und konkreten Schritten. Aboausstieg bewertet seine Kunden mit 4,8 von 5 Punkten. Das spricht für sich.
FAQ
Was bedeutet 4 Wochen Kündigungsfrist genau?
4 Wochen Kündigungsfrist bedeutet exakt 28 Tage. Die Kündigung muss spätestens 28 Tage vor dem nächsten zulässigen Kündigungstermin, also dem 15. oder dem letzten Tag des Monats, beim Empfänger eingegangen sein.
Was ist der Unterschied zwischen 4 Wochen und 1 Monat Frist?
4 Wochen sind immer 28 Tage, während ein Kalendermonat je nach Monat 28 bis 31 Tage umfasst. Bei einer Monatsfrist endet der Vertrag immer am letzten Tag des Folgemonats, unabhängig von der Tageszahl.
Gilt die 4 Wochen Frist auch in der Probezeit?
Nein. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nur 2 Wochen und kann zu jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden, ohne Bindung an den 15. oder das Monatsende.
Was gilt bei Tarifverträgen wie dem TVöD?
Im öffentlichen Dienst schreibt der TVöD nach der Probezeit 6 Wochen zum Quartalsende vor. Die Quartalsenden sind der 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Diese Frist hat Vorrang vor der gesetzlichen Grundfrist.
Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Zugang der Kündigung beim Empfänger. Der Postweg und das Absendedatum sind irrelevant. Entscheidend ist allein, wann das Schreiben beim Arbeitgeber eingegangen ist.
