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Kündigungsfrist als Arbeitnehmer berechnen: Rechner 2026

12. Juli 2026
Kündigungsfrist als Arbeitnehmer berechnen: Rechner 2026

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in Deutschland beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, geregelt in § 622 Abs. 1 BGB. Wer einen Kündigungsfrist Arbeitnehmer Rechner nutzt, braucht dafür drei Angaben: das Eintrittsdatum, das Datum des Zugangs der Kündigung beim Arbeitgeber und eventuelle Sonderregelungen aus dem Arbeitsvertrag. Viele Arbeitnehmer unterschätzen, wie stark individuelle Vertragsklauseln oder Tarifverträge diese Grundfrist verlängern können. Dieser Artikel erklärt die Berechnung Schritt für Schritt, zeigt typische Fehler und gibt konkrete Hinweise für eine rechtssichere Kündigung.

Wie berechnet man die gesetzliche Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?

Die Frist beginnt nicht mit dem Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern mit dem Tag, an dem die Kündigung dem Arbeitgeber zugegangen ist. Das ist ein entscheidender Unterschied. Wer am 10. März kündigt, aber das Schreiben erst am 14. März beim Arbeitgeber eingeht, hat die Frist ab dem 14. März zu rechnen.

Blick von oben auf Hände, die einen Taschenrechner und einen unterschriftsbereiten Arbeitsvertrag halten.

Die gesetzliche Grundfrist nach § 622 BGB

§ 622 Abs. 1 BGB legt fest: Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Sie endet entweder zum 15. eines Monats oder zum letzten Tag des Monats. Das bedeutet konkret: Geht die Kündigung am 1. März zu, endet das Arbeitsverhältnis frühestens am 29. März, also zum Monatsende. Geht sie am 16. März zu, endet es frühestens am 30. April.

Während der Probezeit gilt eine andere Regel. In den ersten sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von nur 2 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag gekündigt werden. Diese Frist ist weder an den 15. noch an den Monatsende gebunden.

Schritt-für-Schritt-Berechnung

  1. Zugangsdatum bestimmen: Wann hat der Arbeitgeber die Kündigung tatsächlich erhalten?
  2. Probezeit prüfen: Läuft das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate? Dann gilt die 2-Wochen-Frist.
  3. Fristende berechnen: 4 Wochen ab Zugang, Endtermin ist der nächste 15. oder Monatsende.
  4. Vertrag prüfen: Sieht der Arbeitsvertrag eine längere Frist vor? Diese gilt dann statt der gesetzlichen.
  5. Tarifvertrag prüfen: Gilt ein Tarifvertrag im Betrieb? Auch dieser kann abweichende Fristen enthalten.

Übersicht der gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB

SituationFristEndtermin
Probezeit (bis 6 Monate)2 WochenJeder Kalendertag
Grundfrist (nach Probezeit)4 Wochen15. oder Monatsende
Arbeitgeber ab 2 Jahren1 MonatMonatsende
Arbeitgeber ab 5 Jahren2 MonateMonatsende
Arbeitgeber ab 20 Jahren7 MonateMonatsende

Die Staffelung der Arbeitgeberkündigungsfristen zeigt: Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto länger muss der Arbeitgeber warten. Für Arbeitnehmer bleibt die Grundfrist dagegen konstant bei 4 Wochen, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung der Kündigungsfrist – anschaulich erklärt in einer Infografik

Profi-Tipp: Notieren Sie das genaue Datum, an dem Ihr Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat. Nicht das Datum, an dem Sie sie abgeschickt haben. Nur das Zugangsdatum zählt für den Fristbeginn.

Welche Rolle spielen Arbeitsvertrag und Tarifverträge bei der Kündigungsfrist?

Arbeitsverträge und Tarifverträge können die gesetzliche Grundfrist verlängern, aber niemals unterschreiten. Das ist der gesetzliche Schutzmechanismus für Arbeitnehmer. Wer im Vertrag eine Frist von 3 Monaten zum Quartalsende vereinbart hat, muss diese einhalten, auch wenn das gesetzliche Minimum nur 4 Wochen wäre.

Typische vertragliche Verlängerungen

Viele Arbeitsverträge sehen Fristen von 1 bis 3 Monaten vor, häufig zum Monatsende. Das ist in der Praxis der Normalfall bei Fachkräften und Führungspositionen. Solche Klauseln sind wirksam, solange sie die Arbeitnehmerfrist nicht schlechter stellen als die Arbeitgeberfrist. Ein Vertrag, der dem Arbeitnehmer eine längere Frist auferlegt als dem Arbeitgeber, ist nach § 622 Abs. 6 BGB unwirksam.

Tarifverträge und ihre Besonderheiten

Tarifverträge wie der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) enthalten eigene Kündigungsfristen, die von § 622 BGB abweichen können. Im TVöD gilt nach der Probezeit eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende. Das ist deutlich länger als die gesetzliche Grundfrist. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, sollte seinen Tarifvertrag also unbedingt vor der Kündigung lesen.

Folgende Punkte sollten Sie vor jeder Kündigung prüfen:

  • Steht im Arbeitsvertrag eine konkrete Kündigungsfrist? Wenn ja, welche?
  • Gilt ein Tarifvertrag im Betrieb und welche Fristen sieht er vor?
  • Ist die vertragliche Frist für den Arbeitnehmer kürzer als für den Arbeitgeber? Dann ist sie unwirksam.
  • Gibt es eine Betriebsvereinbarung mit abweichenden Regelungen?
  • Befindet sich das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit?

Ein häufiger Fallstrick: Arbeitnehmer lesen im Vertrag eine Frist von 3 Monaten und glauben, das sei die gesetzliche Vorgabe. Tatsächlich ist es eine vertragliche Verlängerung. Individuelle Arbeitsverträge sollten deshalb stets vor der Nutzung eines Rechners geprüft werden, um keine abweichenden Fristen zu übersehen.

Denn ein weiterer Irrtum ist weit verbreitet: Viele Arbeitnehmer verwechseln ihre eigene Frist mit der des Arbeitgebers. Arbeitnehmer werden oft fälschlich durch die längeren Arbeitgeberkündigungsfristen verunsichert, obwohl ihre eigene Frist meist kürzer und unabhängig davon bleibt.

Welche Fehler vermeiden Arbeitnehmer bei der Nutzung von Kündigungsfristrechnern?

Online-Rechner sind hilfreich, aber sie rechnen nur so gut wie die Eingaben, die man ihnen gibt. Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Poststempel und Zugangsdatum. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber ist maßgeblich für den Fristbeginn, nicht das Datum des Poststempels. Wer das falsche Datum eingibt, berechnet auch das falsche Fristende.

Weitere typische Fehler:

  • Fehlende Schriftform: Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax ist nach § 623 BGB unwirksam. Nur ein handschriftlich unterschriebenes Schreiben zählt.
  • Kein Nachweis des Zugangs: Ohne Empfangsbestätigung oder Einschreiben mit Rückschein lässt sich der Zugangszeitpunkt im Streitfall nicht beweisen.
  • Falsches Enddatum: Wer die 4-Wochen-Frist auf ein beliebiges Datum legt, statt auf den 15. oder Monatsende, kündigt zum falschen Termin.
  • Probezeit übersehen: Wer sich noch in der Probezeit befindet, kann mit nur 2 Wochen Frist kündigen. Viele nutzen trotzdem die längere Grundfrist, was unnötig ist.
  • Vertragliche Frist ignoriert: Wer nur den gesetzlichen Rechner nutzt, aber eine längere vertragliche Frist hat, riskiert eine unwirksame Kündigung zum falschen Termin.

Wichtig: Elektronische Kündigungen per E-Mail, Fax oder Messenger sind gesetzlich unwirksam. Nur handschriftlich unterschriebene Schriftstücke erfüllen die Anforderungen des § 623 BGB. Wer diesen Fehler macht, hat rechtlich gar nicht gekündigt.

Die Folgen eines Fristfehlers sind konkret: Bei verspätetem Zugang verlängert sich das Arbeitsverhältnis automatisch bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Das kann Wochen oder sogar einen ganzen Monat bedeuten. Wer am 16. März kündigen wollte, aber das Schreiben erst am 17. März zugeht, muss bis Ende April warten statt bis Ende März.

Profi-Tipp: Übergeben Sie die Kündigung persönlich und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen. Alternativ: Einschreiben mit Rückschein. Beides liefert einen rechtssicheren Nachweis des Zugangsdatums.

Wie funktioniert ein Kündigungsfrist Arbeitnehmer Rechner und welche Eingaben sind wichtig?

Online-Kündigungsfristenrechner ermitteln das Beendigungsdatum durch Eingabe von Eintrittsdatum, Kündigungsdatum und Vertragsdauer. Das Ergebnis zeigt das frühestmögliche Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet. Die Berechnung dauert Sekunden und ist für Standardfälle nach § 622 BGB zuverlässig.

Schritt-für-Schritt: So nutzen Sie einen Rechner richtig

  1. Eintrittsdatum eingeben: Das ist der erste Arbeitstag laut Vertrag oder tatsächlichem Beginn.
  2. Zugangsdatum der Kündigung eingeben: Wann wird das Schreiben dem Arbeitgeber vorliegen? Planen Sie Postlaufzeiten ein.
  3. Probezeit angeben: Läuft noch eine Probezeit? Dann wählen Sie die entsprechende Option.
  4. Vertragliche Frist prüfen: Viele Rechner fragen nach einer abweichenden vertraglichen Frist. Tragen Sie diese ein, falls vorhanden.
  5. Ergebnis lesen: Der Rechner zeigt das frühestmögliche Enddatum des Arbeitsverhältnisses.

Unterschied zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfrist im Rechner

EingabeArbeitnehmerArbeitgeber
Grundfrist4 Wochen4 Wochen (bis 2 Jahre)
Staffelung nach BetriebszugehörigkeitNeinJa, bis 7 Monate
Endtermin15. oder MonatsendeMonatsende
Probezeit2 Wochen, jeder Tag2 Wochen, jeder Tag

Für Arbeitnehmer ist die Frist also deutlich einfacher zu berechnen als für Arbeitgeber. Die Betriebszugehörigkeit spielt für die eigene Kündigung keine Rolle. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele nicht wissen.

Ein Rechner stößt an seine Grenzen, wenn Tarifverträge mit Sonderregelungen gelten, wenn Schwerbehinderung oder Mutterschutz eine Rolle spielen, oder wenn der Vertrag unklare Klauseln enthält. In diesen Fällen ersetzt kein Online-Tool eine rechtliche Beratung. Für den Standardfall nach § 622 BGB ist ein Arbeitsvertrag kündigen mit einer klaren Vorlage und einem Rechner aber gut handhabbar.

Wichtige Erkenntnisse

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt nach § 622 BGB grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, wobei der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber den Fristbeginn bestimmt und vertragliche Regelungen diese Frist verlängern können.

ThemaDetails
Gesetzliche Grundfrist4 Wochen zum 15. oder Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit
ProbezeitIn den ersten 6 Monaten gilt eine Frist von nur 2 Wochen zu jedem Kalendertag
FristbeginnMaßgeblich ist der Zugang beim Arbeitgeber, nicht das Datum des Poststempels
SchriftformKündigung muss handschriftlich unterschrieben sein, E-Mail und Fax sind nach § 623 BGB unwirksam
Vertragliche FristenArbeitsvertrag und Tarifvertrag können die Frist verlängern, aber nie unter das gesetzliche Minimum senken

Meine Erfahrung mit der Kündigungsfristberechnung

Ich habe in den vergangenen Jahren viele Arbeitnehmer begleitet, die ihre Kündigung vorbereitet haben. Der häufigste Fehler war nicht die falsche Frist, sondern das falsche Zugangsdatum. Wer seinen Brief am Freitagnachmittag in den Briefkasten wirft, geht davon aus, dass er am Montag ankommt. Aber was, wenn der Arbeitgeber erst am Dienstag ins Büro kommt? Dann beginnt die Frist erst am Dienstag. Das klingt nach einer Kleinigkeit, kann aber über einen ganzen Monat entscheiden.

Ein weiterer Punkt, der mich immer wieder überrascht: Viele Arbeitnehmer lesen ihren Arbeitsvertrag erst dann zum ersten Mal wirklich durch, wenn sie kündigen wollen. Dann stellen sie fest, dass dort eine Frist von 3 Monaten steht, die sie nie bewusst wahrgenommen haben. Das ist kein Fehler des Vertrags, sondern ein Zeichen dafür, dass man beim Unterschreiben nicht genau genug hingeschaut hat.

Digitale Kündigungsmethoden per E-Mail oder Messenger sind verlockend, weil sie schnell gehen. Aber sie sind rechtlich wertlos. Ich rate jedem, der kündigen will, das Schreiben persönlich zu übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Nur so hat man einen Nachweis, der im Streitfall standhält. Wer unsicher ist, ob sein Vertrag Sonderklauseln enthält oder ob ein Tarifvertrag gilt, sollte sich kurz rechtlich beraten lassen. Das kostet wenig Zeit und verhindert teure Fehler.

— Okan

Kündigung des Arbeitsvertrags: Vorlagen und sicherer Versand

Wer seinen Arbeitsvertrag kündigen will, braucht ein rechtssicheres Schreiben und einen nachweisbaren Versandweg. Beides ist entscheidend, damit die Kündigung auch wirklich wirksam wird.

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Aboausstieg bietet eine kostenlose Vorlage für Kündigungsschreiben, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das Schreiben wird nach dem Ausfüllen automatisch generiert und kann per Einschreiben versendet werden. So ist der Zugang beim Arbeitgeber dokumentiert und der Fristbeginn eindeutig nachweisbar. Für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsvertrag rechtssicher kündigen wollen, ohne selbst Formulierungen recherchieren zu müssen, ist das der direkteste Weg. Aboausstieg übernimmt den Versand binnen 24 Stunden und deckt über 665 Anbieter ab.

FAQ

Was ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Während der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von 2 Wochen zu jedem Kalendertag.

Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber, nicht mit dem Datum des Poststempels. Das genaue Zugangsdatum ist deshalb für die Berechnung entscheidend.

Kann mein Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vorsehen?

Ja. Arbeitsverträge und Tarifverträge können die gesetzliche Grundfrist verlängern. Sie dürfen die Arbeitnehmerfrist aber nicht länger festlegen als die Arbeitgeberfrist, da dies nach § 622 Abs. 6 BGB unwirksam wäre.

Ist eine Kündigung per E-Mail rechtsgültig?

Nein. Nach § 623 BGB ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Messenger ist rechtlich unwirksam. Nur ein handschriftlich unterschriebenes Schreiben erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist versäume?

Das Arbeitsverhältnis verlängert sich automatisch bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Wer zu spät kündigt, muss also einen weiteren Monat oder bis zum nächsten 15. warten, bevor das Arbeitsverhältnis endet.

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