Bei einem Sondervertrag muss die Kündigung spätestens sechs Wochen vor dem Umzug beim Anbieter eingegangen sein, bei der Grundversorgung reichen zwei Wochen. Das ist die wichtigste Zahl, die du kennen musst. Nenne in jedem Kündigungsschreiben deinen Namen, die Kundennummer, die Zählernummer (auch Marktlokations-ID genannt), deine neue Adresse und das gewünschte Vertragsende. Ein Umzug beendet den Stromvertrag nicht automatisch, das betont die Verbraucherzentrale ausdrücklich.
Sofortmaßnahmen auf einen Blick:
- Vertragsart prüfen: Grundversorgung oder Sondervertrag?
- Frist einhalten: sechs Wochen vor Umzug (Sondervertrag, § 41b Abs. 5 EnWG) oder zwei Wochen (Grundversorgung, § 20 Abs. 1 StromGVV)
- Kündigung in Textform (E-Mail, Kündigungsbutton, Fax) oder per Einschreiben versenden
- Zählerstände am Auszugstag fotografieren und an alten Anbieter melden
- Neuen Vertrag rechtzeitig abschließen, damit keine Versorgungslücke entsteht
Weiterführende Informationen findest du bei der Bundesnetzagentur, der Verbraucherzentrale und bei Aboausstieg, die alle drei auf verlässliche Quellen und rechtssichere Vorlagen setzen.
Inhaltsverzeichnis
- Was musst du vor dem Umzug prüfen?
- Wie kündigst du den Stromvertrag beim Umzug rechtssicher?
- Was steckt hinter dem Sonderkündigungsrecht bei Umzug?
- Zwei Mustertexte zum Kopieren
- Wie und wann schließt du einen neuen Stromvertrag ab?
- Was musst du am Umzugstag konkret tun?
- Wichtige Erkenntnisse
- Warum frühzeitiges Handeln fast immer die richtige Entscheidung ist
- Aboausstieg übernimmt die Kündigung für dich
- Weiterführende Quellen und Gesetzesstellen
Was musst du vor dem Umzug prüfen?
Der erste Schritt ist die Frage: Bist du Grundversorger-Kunde oder hast du einen Sondervertrag? Das klingt banal, macht aber einen erheblichen Unterschied bei den Fristen.
Grundversorgung vs. Sondervertrag:
- Grundversorgung: Läuft nach § 20 Abs. 1 StromGVV, kündbar jederzeit mit zwei Wochen Frist. Kein Sonderkündigungsrecht nötig.
- Sondervertrag: Eigene AGB, oft mit Mindestlaufzeit. Hier greift das Sonderkündigungsrecht nach § 41b Abs. 5 EnWG mit sechs Wochen Frist.
Schau in deine AGB, ob dein Anbieter an der neuen Adresse überhaupt liefert. Wenn ja, kann er dir innerhalb von zwei Wochen nach Eingang deiner Kündigung anbieten, den Vertrag zu gleichen Konditionen fortzuführen. Dann entfällt das Sonderkündigungsrecht. Für Neuverträge, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, gilt außerdem eine maximale Kündigungsfrist von einem Monat nach Vertragsabschluss. Ältere Verträge können abweichende Regelungen enthalten.
Dokumente, die du bereithalten solltest:
- Kundennummer und Vertragsnummer (auf der letzten Rechnung)
- Aktuelle Zählernummer (am Stromzähler ablesbar)
- Mietvertragsdaten mit Auszugs- und Einzugsdatum
Profi-Tipp: Fotografiere den alten Zählerstand schon eine Woche vor dem Umzug und nochmals am Auszugstag. Das Foto mit Zeitstempel ist dein bester Schutz gegen nachträgliche Streitigkeiten über den Verbrauch.
Wie kündigst du den Stromvertrag beim Umzug rechtssicher?
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kündige selbst. Bei einem Sondervertrag mindestens sechs Wochen vor dem Umzug, bei der Grundversorgung zwei Wochen. Hier die konkrete Abfolge:
Schritt 1: Anbieter kontaktieren Frage zuerst, ob der Anbieter an deiner neuen Adresse liefert und ob eine Ummeldung möglich ist. Notiere Datum, Uhrzeit und den Namen des Ansprechpartners.
Schritt 2: Kündigung schreiben Das Schreiben braucht: vollständiger Name, Kundennummer, Zählernummer bzw. Marktlokations-ID, neue Adresse, gewünschtes Vertragsende und den Hinweis auf den Umzug als Kündigungsgrund. Fordere eine schriftliche Bestätigung an.
Schritt 3: Versandweg wählen Textform (E-Mail, Fax, Kündigungsbutton) ist rechtlich anerkannt. Bei knappem Zeitfenster ist ein Einschreiben oder der gesetzliche Kündigungsbutton die sicherere Wahl, weil der Zugang beim Anbieter nachweisbar ist. Fristen zählen nach Zugang beim Anbieter, nicht nach deinem Absendedatum.

Schritt 4: Antwort des Anbieters abwarten Bietet der Anbieter innerhalb von zwei Wochen die Vertragsfortführung zu gleichen Bedingungen an, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Lehne das Angebot ab oder ignoriere es, wenn du wechseln willst.
Schritt 5: Zählerstände dokumentieren Am Auszugstag Zählerstand ablesen, fotografieren, an alten Anbieter und Netzbetreiber melden. Gleiches in der neuen Wohnung am Einzugstag.
| Vertragsart | Frist | Rechtsgrundlage | Versandweg |
|---|---|---|---|
| Sondervertrag | 6 Wochen vor Umzug | § 41b Abs. 5 EnWG | Textform oder Einschreiben |
| Grundversorgung | 2 Wochen | § 20 Abs. 1 StromGVV | Textform genügt |
Kostenlose Kündigungsschreiben-Vorlagen helfen dir, alle Pflichtangaben korrekt zu formulieren.
Was steckt hinter dem Sonderkündigungsrecht bei Umzug?
Die gesetzliche Grundlage ist § 41b Abs. 5 EnWG. Dieses Paragraf gibt Haushaltskunden in Sonderverträgen das Recht, den Vertrag wegen eines Wohnsitzwechsels außerordentlich zu kündigen. Die Frist beträgt sechs Wochen.
Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht greift nur dann, wenn der Anbieter nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang deiner Kündigung anbietet, den Vertrag zu unveränderten Konditionen am neuen Wohnort fortzuführen. Macht er dieses Angebot, hast du kein Sonderkündigungsrecht mehr. Deshalb ist die genaue Formulierung in deiner Kündigung entscheidend: Umzugsgrund, neue Adresse und Zählernummer müssen drin stehen.
Kunden in der Grundversorgung brauchen dieses Sonderkündigungsrecht gar nicht. Für sie gilt § 20 Abs. 1 StromGVV: Kündigung jederzeit mit zwei Wochen Frist, ohne besonderen Grund.
Seit Juli 2022 sind Anbieter verpflichtet, einen Kündigungsbutton bereitzustellen (§ 312k BGB). Das macht die Kündigung per Klick rechtswirksam und liefert gleichzeitig einen Zeitstempel als Nachweis.
Profi-Tipp: Wenn die Frist sehr knapp ist, schicke die Kündigung so, dass der Zugang beim Anbieter nachweisbar ist. Ein Einschreiben mit Rückschein oder der Kündigungsbutton mit automatischer Eingangsbestätigung sind hier die zuverlässigsten Optionen.

Zwei Mustertexte zum Kopieren
Muster 1: Ordentliche Kündigung (abgelaufene Mindestlaufzeit)
Betreff: Kündigung meines Stromvertrags, Kundennummer [XXX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag mit der Kundennummer [XXX]
und der Zählernummer [ZZZ] fristgerecht zum [Datum].
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Adresse]
Muster 2: Außerordentliche Kündigung wegen Umzugs
Betreff: Außerordentliche Kündigung gem. § 41b Abs. 5 EnWG,
Kundennummer [XXX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige meinen Stromliefervertrag (Kundennummer [XXX],
Zählernummer [ZZZ]) außerordentlich zum [Datum] aufgrund meines
Umzugs zum [Einzugsdatum] an folgende neue Adresse: [neue Adresse].
Bitte bestätigen Sie den Eingang und das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, bisherige Adresse]
Beide Texte funktionieren per E-Mail, Fax oder über den Kündigungsbutton des Anbieters. Eine handschriftliche Unterschrift ist bei Textform nicht nötig. Bei sehr knappen Fristen zusätzlich per Einschreiben versenden.
Profi-Tipp: Speichere den Entwurf mit Datum und Uhrzeit, bevor du ihn abschickst. Bei E-Mail-Kündigung den gesendeten Ordner als Nachweis aufbewahren.
Wie und wann schließt du einen neuen Stromvertrag ab?
Den neuen Vertrag idealerweise mindestens eine Woche vor dem Einzug abschließen. So ist die Versorgung vom ersten Tag an gesichert.
- Neuer Anbieter übernimmt Kündigung: — Das ist möglich, erfordert aber eine schriftliche Vollmacht. Die Bundesnetzagentur bestätigt, dass der neue Lieferant in der Regel beim bisherigen kündigt. Verlasse dich darauf aber nicht blind, besonders wenn die Frist eng ist.
Einen Stromvertrag kündigen und gleichzeitig einen neuen abschließen ist der sauberste Weg. Wer beides koordiniert, hat keine Versorgungslücke und keine Doppelkosten.
Profi-Tipp: Wenn du unsicher bist, ob der neue Anbieter die Kündigung rechtzeitig einreicht, kündige selbst. Das kostet fünf Minuten und eliminiert das Risiko komplett.
Was musst du am Umzugstag konkret tun?
Wenige Handgriffe, aber sie müssen sitzen:
- Zählerstand beim Auszug ablesen, Zählernummer notieren, Foto mit Zeitstempel machen
- Gleiches in der neuen Wohnung am Einzugstag
- Zählerstände an alten Anbieter und, falls nötig, an den Netzbetreiber melden
- Kündigungsbestätigung, Mailverkehr und Fotos aufbewahren
- Postnachsendeauftrag einrichten und Vermieter über Auszug informieren (Übergabeprotokoll)
Profi-Tipp: Lege alle Belege in einen einzigen Ordner, digital oder physisch. Wenn sechs Wochen später eine Schlussrechnung kommt, die nicht stimmt, hast du alles sofort zur Hand.
Wichtige Erkenntnisse
Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug greift nach § 41b Abs. 5 EnWG mit sechs Wochen Frist, sofern der Anbieter keine Vertragsfortführung zu gleichen Konditionen anbietet.
| Thema | Details |
|---|---|
| Fristen kennen | Sondervertrag: 6 Wochen vor Umzug; Grundversorgung: 2 Wochen, jederzeit kündbar. |
| Pflichtangaben in der Kündigung | Name, Kundennummer, Zählernummer, neue Adresse und gewünschtes Vertragsende angeben. |
| Versandnachweis sichern | Einschreiben oder Kündigungsbutton nutzen, Fristen zählen nach Zugang beim Anbieter. |
| Zählerstände dokumentieren | Foto am Auszugs- und Einzugstag schützt vor falschen Schlussrechnungen. |
| Aboausstieg nutzen | Aboausstieg erstellt das Kündigungsschreiben, übernimmt den Versand per Einschreiben und liefert den Versandnachweis. |
Warum frühzeitiges Handeln fast immer die richtige Entscheidung ist
Ich sehe bei Kündigungen immer wieder dasselbe Muster: Die meisten Probleme entstehen nicht, weil jemand die falsche Entscheidung getroffen hat, sondern weil gar keine getroffen wurde. Beim Stromvertrag ist das besonders teuer. Wer beim Umzug nichts tut, zahlt am alten Wohnort weiter, landet an der neuen Adresse in der Grundversorgung und kämpft Wochen später mit zwei Schlussrechnungen gleichzeitig.
Das Sonderkündigungsrecht nach § 41b Abs. 5 EnWG ist ein echtes Werkzeug, aber es funktioniert nur, wenn man es aktiv nutzt. Die Formulierung muss stimmen, der Versandweg muss nachweisbar sein, und die Frist muss eingehalten werden. Wer das einmal sauber gemacht hat, merkt: Es sind zehn Minuten Arbeit, die Wochen an Ärger ersparen.
Meine Empfehlung ist schlicht: Kündige selbst, auch wenn der neue Anbieter das übernehmen könnte. Schick die Kündigung per Einschreiben oder über den Kündigungsbutton, und bewahre den Nachweis auf. Das ist kein Misstrauen gegenüber dem neuen Anbieter, es ist nur vernünftig.
Aboausstieg übernimmt die Kündigung für dich
Wer beim Umzug ohnehin viel um die Ohren hat, spart mit Aboausstieg echte Zeit. Statt Kündigungsadressen zu recherchieren, Fristen zu prüfen und den Versandnachweis selbst zu organisieren, füllst du online ein Formular aus. Aboausstieg generiert daraus ein rechtssicheres Kündigungsschreiben mit deiner persönlichen Unterschrift, druckt es, kuvertiert es und versendet es innerhalb von 24 Stunden, auf Wunsch per Einschreiben mit Rückschein.

Das ist besonders dann sinnvoll, wenn die Frist eng ist, du dir bei der Formulierung unsicher bist oder du einen dokumentierten Versandnachweis brauchst. Über 665 Anbieter sind abgedeckt. Die Preise starten ab 5,99 €, Einschreiben-Optionen inklusive. Schau dir die verfügbaren Versandoptionen an und starte deine Kündigung direkt online.
Weiterführende Quellen und Gesetzesstellen
Für alle, die tiefer prüfen wollen:
- Bundesnetzagentur: Informationen zu Kündigung, Lieferantenwechsel und Formvorgaben (bundesnetzagentur.de)
- Verbraucherzentrale: Praxishinweise zu Stromverträgen beim Umzug, Musterbriefe und Beratungsangebote (verbraucherzentrale.de)
- Finanztip: Schritt-für-Schritt-Erklärungen zum Stromanbieter wechseln und kündigen
- Gesetzliche Grundlagen:
- § 41b Abs. 5 EnWG: Sonderkündigungsrecht bei Wohnsitzwechsel (Sondervertrag, 6 Wochen)
- § 20 Abs. 1 StromGVV: Kündigung in der Grundversorgung (jederzeit, 2 Wochen Frist)
- § 40c Abs. 2 EnWG: Frist für die Schlussrechnung (in der Regel 6 Wochen)
- § 312k BGB: Pflicht zum Kündigungsbutton seit Juli 2022
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Prüfe aktuelle Regelungen bei der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale, wenn dein Fall besondere Umstände hat.
