Wie lang ist Ihre Kündigungsfrist als Mieter?
Als Mieter gilt in Deutschland eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig davon, wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen. Das regelt § 573c BGB eindeutig. Entscheidend ist dabei nicht, wann Sie den Brief abschicken, sondern wann er beim Vermieter ankommt. Und zwar spätestens am dritten Werktag eines Monats, damit die Frist für diesen Monat noch läuft.
Für Vermieter sieht das Gesetz gestaffelte Fristen vor:
| Mietdauer | Kündigungsfrist für Vermieter |
|---|
Die Kündigungsfrist für Vermieter staffelt sich je nach Mietdauer in drei Stufen: bis fünf Jahre drei Monate, zwischen fünf und acht Jahren sechs Monate und über acht Jahre neun Monate.
Ein Mietvertrag-Kündigungsfrist-Rechner berücksichtigt genau diese Parameter: wer kündigt, wann die Kündigung zugeht und in welchem Bundesland der Vermieter sitzt. Letzteres ist wichtig, weil Feiertage bundeslandspezifisch sind und einen Einfluss auf die Fristberechnung haben können.
Sonderfälle wie die fristlose Kündigung oder Altverträge vor dem 1. September 2001 weichen von diesen Standardfristen ab. Dazu mehr in den folgenden Abschnitten.
Inhaltsverzeichnis
- Wie benutzen Sie einen Kündigungsfrist-Rechner für Ihre Wohnung?
- Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Kündigungsfristen bei Mietwohnungen?
- Was sollten Sie bei Sonderfällen und der Zustellung beachten?
- Wie berechnen Vermieter ihre verlängerte Kündigungsfrist?
- Wie ermitteln Sie das genaue Ende Ihres Mietvertrags?
- Wichtige Erkenntnisse
Wie benutzen Sie einen Kündigungsfrist-Rechner für Ihre Wohnung?
Ein guter Online-Rechner für die Kündigungsfrist beim Mietvertrag braucht nur wenige Angaben, liefert dafür aber ein rechtlich belastbares Ergebnis. Folgende Eingaben sind typischerweise erforderlich:
- Wer kündigt? Mieter oder Vermieter. Das bestimmt, welche Frist überhaupt gilt.
- Datum des Zugangs beim Vermieter. Nicht das Absendedatum, sondern der Tag, an dem der Brief tatsächlich beim Vermieter eintrifft.
- Bundesland des Empfängers. Feiertage variieren je nach Bundesland und können die Dreitagefrist verschieben.
- Mietdauer (nur bei Vermieterkündigung). Für Mieter spielt die Wohndauer keine Rolle, für Vermieter schon.
Beim Ausfüllen des Rechners sollten Sie das Zugangsdatum realistisch einschätzen. Wer am 28. eines Monats per Standardbrief schickt, riskiert, dass der Brief erst nach dem 3. Werktag des Folgemonats ankommt. Das verschiebt den frühestmöglichen Kündigungstermin automatisch um einen Monat.
Profi-Tipp: Schicken Sie die Kündigung mindestens einige Werktage vor dem dritten Werktag des Monats ab. So haben Sie einen Puffer für Verzögerungen bei der Zustellung.
Samstage zählen bei der Fristberechnung als Werktage. Sonntage und gesetzliche Feiertage dagegen nicht. Wer das nicht weiß, kann sich schnell verrechnen, besonders rund um Weihnachten oder Ostern.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Kündigungsfristen bei Mietwohnungen?
Die zentrale Norm ist § 573c BGB. Er legt fest, dass Mieter immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen können, egal wie lange das Mietverhältnis schon besteht. Vermieter hingegen müssen je nach Wohndauer längere Fristen einhalten, wie die Tabelle im ersten Abschnitt zeigt.
Wichtig: Eine vertragliche Klausel, die dem Mieter eine längere Kündigungsfrist auferlegt als die gesetzlichen 3 Monate, ist unwirksam. Das Gesetz schützt Mieter ausdrücklich vor solchen Benachteiligungen. Viele ältere Mietverträge enthalten solche Klauseln noch, sie gelten aber schlicht nicht.
Für Vermieter gilt das Spiegelbild: Eine Klausel, die ihre Frist kürzer macht als gesetzlich vorgesehen, ist ebenfalls unzulässig.
- Mieter brauchen keinen Kündigungsgrund anzugeben.
- Vermieter müssen einen gesetzlichen Grund nennen, etwa Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben und im Original zugestellt werden. Eine E-Mail oder ein Fax reicht rechtlich nicht aus.
- Ohne gültigen Kündigungsgrund ist die Vermieterkündigung schlicht unwirksam, auch wenn alle Fristen eingehalten wurden.
Der soziale Schutzgedanke hinter den gestaffelten Vermieterfristen ist klar: Wer lange in einer Wohnung lebt, soll mehr Zeit haben, eine neue zu finden.
Was sollten Sie bei Sonderfällen und der Zustellung beachten?
Der häufigste Fehler bei der Wohnungskündigung ist ein falsches Verständnis des Zugangsdatums. Viele Mieter gehen davon aus, dass der Poststempel zählt. Das stimmt nicht. Entscheidend ist, wann der Brief tatsächlich in den Machtbereich des Vermieters gelangt, also in seinen Briefkasten. Kommt die Kündigung erst am 4. Werktag an, beginnt die Frist erst im nächsten Monat.

Für den Versand empfiehlt sich das Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen dokumentierten Nachweis über den Zugang. Ein einfaches Einschreiben beweist nur, dass etwas zugestellt wurde, nicht was. Der Rückschein belegt beides.
Weitere Sonderfälle, die Sie kennen sollten:
- Fristlose Kündigung: Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen, zum Beispiel wenn der Vermieter die Wohnung unbewohnbar lässt oder der Mieter dauerhaft die Miete nicht zahlt, kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
- Altverträge vor dem 1. September 2001: Bei Mietverhältnissen, die schon vor diesem Datum bestanden und länger als 10 Jahre laufen, kann für Vermieter eine Kündigungsfrist von bis zu 12 Monaten gelten.
- Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigung nach Eigentumsübergang: Wird eine Mietwohnung in Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, gilt nach dem Eigentumsübergang eine Sperrfrist von mindestens 3 Jahren, bevor der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden kann. In bestimmten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann diese Frist auf bis zu 10 Jahre verlängert werden.
- Unwirksame Vertragsklauseln: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Klauseln, die Ihnen eine längere Frist als 3 Monate auferlegen. Solche Klauseln sind nicht bindend.
Profi-Tipp: Legen Sie der Kündigung eine Kopie des Mietvertrags bei und notieren Sie das Datum, an dem Sie den Brief eingeworfen haben. Das hilft im Streitfall.
Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Kündigungsschreiben professionell erstellen und per Einschreiben versenden. Das eliminiert Formfehler und Zustellungsprobleme in einem Schritt.
Wie berechnen Vermieter ihre verlängerte Kündigungsfrist?
Für Vermieter ist die Berechnung aufwendiger als für Mieter, weil die Mietdauer direkt die Frist bestimmt. Der Mietvertrag-Kündigungsfrist-Rechner fragt deshalb bei Vermieterkündigungen immer nach dem Beginn des Mietverhältnisses.
Die drei Stufen nach § 573c BGB staffeln sich je nach Mietdauer auf drei, sechs oder neun Monate Kündigungsfrist zum Monatsende.

Dazu ein konkretes Beispiel: Ein Vermieter möchte einem Mieter kündigen, der seit 6 Jahren in der Wohnung wohnt. Die Kündigung geht am 2. Werktag im März 2026 beim Mieter ein. Die Frist beträgt 6 Monate, das Mietverhältnis endet also zum 31. August 2026.
| Zugangsdatum | Mietdauer | Frist | Vertragsende |
|---|---|---|---|
| 2. Werktag März 2026 | 6 Jahre | 6 Monate | 31. August 2026 |
| 4. Werktag März 2026 | 6 Jahre | 6 Monate | 30. September 2026 |
| 2. Werktag März 2026 | über 8 Jahre | 9 Monate | 30. November 2026 |
Die zweite Zeile zeigt: Kommt die Kündigung einen Tag zu spät, also nach dem 3. Werktag, verschiebt sich das Vertragsende um einen ganzen Monat. Bei einer 6-monatigen Frist bedeutet das im schlimmsten Fall eine zusätzliche Mietzahlung.
Für Altverträge, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden und über 10 Jahre laufen, kann die Frist für Vermieter bis zu 12 Monate betragen. Das ist eine Ausnahme, die in der Praxis immer seltener vorkommt, aber bei älteren Bestandsmietverhältnissen noch relevant sein kann.
Vermieter müssen außerdem immer einen konkreten Kündigungsgrund angeben. Eigenbedarf ist der häufigste, muss aber glaubhaft und nachvollziehbar begründet sein. Eine pauschale Begründung reicht nicht. Wer einen Mietvertrag rechtssicher kündigen will, sollte die Begründung sorgfältig formulieren.
Wie ermitteln Sie das genaue Ende Ihres Mietvertrags?
Das Vertragsende ergibt sich aus drei Faktoren: dem Zugangsdatum der Kündigung, der geltenden Frist und dem nächsten zulässigen Kündigungstermin. Mietverträge enden in Deutschland grundsätzlich zum Ende eines Kalendermonats, nicht zu einem beliebigen Datum.

Der Ablauf ist immer gleich. Zuerst prüfen Sie, ob die Kündigung spätestens am 3. Werktag des laufenden Monats zugegangen ist. Wenn ja, beginnt die Frist mit dem Ende dieses Monats. Wenn nein, beginnt sie erst mit dem Ende des nächsten Monats.
Dann zählen Sie die Frist in vollen Monaten. Bei 3 Monaten Frist und Zugangsdatum im März endet der Vertrag zum 30. Juni. Bei Zugangsdatum nach dem 3. Werktag im März endet er erst zum 31. Juli.
Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, der Vertrag ende genau 3 Monate nach dem Absendedatum. Das stimmt nicht. Maßgeblich ist immer das Zugangsdatum beim Empfänger, kombiniert mit dem nächsten Monatsende. Wer das falsch berechnet, zahlt im schlechtesten Fall einen Monat Miete zu viel.
Für Vermieter gilt dasselbe Prinzip, nur mit längeren Fristen je nach Mietdauer. Bei einem Kündigungsfristenrechner geben Sie einfach das Zugangsdatum ein und erhalten das genaue Vertragsende automatisch berechnet, inklusive Feiertagsberücksichtigung für Ihr Bundesland.
Wichtige Erkenntnisse
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt stets 3 Monate nach § 573c BGB, unabhängig von der Wohndauer. Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, nicht das Absendedatum.
| Thema | Details |
|---|---|
| Kündigungsfrist für Mieter | Immer 3 Monate, unabhängig von der Mietdauer, zum Monatsende. |
| Gestaffelte Fristen für Vermieter | 3, 6 oder 9 Monate je nach Mietdauer (bis 5, 5–8, über 8 Jahre). |
| Zugang der Kündigung | Muss spätestens am 3. Werktag des Monats beim Empfänger sein, sonst verschiebt sich das Vertragsende. |
| Samstag als Werktag | Samstage zählen bei der Fristberechnung als Werktage, Sonntage und Feiertage nicht. |
| Formvorschriften | Kündigung muss schriftlich, eigenhändig unterschrieben und im Original zugestellt werden. |
